Am 8. Januar tagten die Mitglieder der Automobilsportkommission (ASK) und die Sportleiter aus den NAVC Landesverbänden in Michelsrombach bei Fulda und stellten die Weichen für die Saison 2011. Zunächst wurden die Änderungswünsche der Sportfahrertagung 2010 bearbeitet. Das kam dabei heraus:
1. Der Feuerschutz an Bergstrecken wird in das Handbuch aufgenommen, der Text wird aus dem Rallyereglement übernommen. Die Anzahl der an der Strecke zu plazierenden Feuerlöscher ergibt sich aus dem Streckenabnahmeprotokoll.
2. Bei Bergslaloms ist ein Hosenträgergurt für den Fahrer als Mindeststandard festgelegt worden. Serienmäßige Dreipunkt-Sicherheitsgurte sind nicht mehr erlaubt.
3. Bei den Parc-fermé Bestimmungen wird hinzugefügt, daß das Kontrollieren und Nachfüllen von Kraft- und Betriebsstoffen, welche zum Betreiben des Fahrzeuges (nicht zum Erreichen des Mindestgewichtes) erforderlich sind, erlaubt ist. Gegebenenfalls sind Genehmigungsauflagen zu beachten.
4. Neben körperbedeckender Kleidung wird im Handbuch 2011 auch das Tragen festen Schuhwerkes bei Wettbewerben, die der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dienen, verlangt. Dazu zählen auch alle Arten von Slaloms.
Der von den Sportfahrern auf dem Ringberg eingesetzte „Arbeitskreis Rundstrecke“ erwirkte folgende Änderungen des bisherigen Reglements:
1. Bei den Serienfahrzeugen gibt es eine Klasse mehr. Die Klasse 4 beinhaltet jetzt Fahrzeuge von 2000 ccm bis 2800 ccm, die Klasse 5 sind Fahrzeuge über 2800 ccm. In der Gruppe 2 trägt die kleinste Klasse dann die Nummer 6. Die Klasse 8 reicht von 1400 bis 1600 ccm, Klasse 9 von 1600 bis 2000 ccm. Es ist möglich, wenn im Laufe der Saison Gewichtslimits festgelegt werden, daß hier bei 1800 ccm eine Abstufung erfolgt. Klasse 10 deckt die Autos von 2000 bis 2800 ccm ab und Klasse 11 ist den Fahrzeugen über 2800 ccm vorbehalten. Für die Gruppe 3 verbleibt die Klasse 12.
2. Das Sicherheitsnetz im Bereich der Fahrertüre muß am Überrollkäfig befestigt sein. Ein sog. HANS-System wird in allen Klassen empfohlen.
3. Frontscheinwerfer sind künftig auch bei Fahrzeugen der Gruppe 2 Pflicht. Im Übrigen wird auf die bereits bestehenden Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung hingewiesen!
4. Die Mißachtung von Flaggenzeichen muß von den Streckenposten unmittelbar an die Rennleitung gemeldet werden, die dann entsprechende Strafen ausspricht. Strafen und Strafbefugnis werden bis Saisonbeginn ausgearbeitet und definiert.
Auch der „AK-Rallye“ hat einige bahnbrechende Neuerungen für die Saison 2011 durchgesetzt:
1. Die Fahrzeuge werden künftig in drei Gruppen eingeteilt. Neu ist die Gruppe 3, in ihr tummeln sich alle allradgetriebenen Fahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 200 PS.
2. Der Einsatz von Schnellverschlüssen an den Hauben ist erlaubt und auch in der Gruppe 1 empfohlen. Grund dafür ist, daß im Notfall ein schneller Zugriff von Helfern möglich sein soll. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang das Entfernen der kompletten serienmäßigen Haubenverriegelung. Beibehalten werden müssen allerdings die serienmäßigen Haubenscharniere. Gesetzliche Vorschriften sind zu beachten. In Gesprächen mit den technischen Überwachungsorganisationen konnte bis dato nicht zweifelsfrei geklärt werden, welche Bestimmungen letztlich anzuwenden sind. Wir empfehlen nach derzeitigem Wissensstand im Einzelfall eine Nachfrage bei TÜV, DEKRA oder ähnlichen Organisationen. Die hier beschriebenen Haubenverschlüsse haben keinen Einfluß auf die Gruppeneinteilung bei anderen Motorsportarten innerhalb der DAM.
3. Brems- und Treibstoffleitungen, aus für den jeweiligen Zweck zulässigen Materialien, dürfen unter Beachtung allgemeiner Sicherheitsaspekte im Fahrzeug-Innenraum verlegt werden.
4. Es wird eine Checkliste geben, die von der technischen Abnahme abzuarbeiten ist.
5. Jede Wertungsprüfung muß zweimal von allen teilnehmenden Teams zur Besichtigung abgefahren werden. Eine Kontrolle hat über DKs zu erfolgen.
6. Die Wertung der Fahrzeiten in den Wertungsprüfungen erfolgt auf Zehntelsekunden.
7. Nennungsschluß für Rallyeveranstaltungen, die zur RM zählen, ist immer 14 Tage vor der Veranstaltung. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Startplätze für RM-Teilnehmer garantiert. Nachnennungen sind nur bedingt erlaubt und auch nur, wenn sie den geplanten Veranstaltungsablauf nicht beeinträchtigen.
Aus den Gremien und Arbeitskreisen haben sich Problematiken herauskristallisiert, die bearbeitet und übergreifend für alle DAM Motorsportarten beschlossen wurden:
Fahrzeugbestimmungen:
1. Bodenbeläge im Fahrzeuginnenraum und Kofferraum dürfen entfernt werden.
2. Die Klasse H11 bei den HeckMo-Fahrzeugen geht nur noch bis 2000 ccm. Eine Klasse über 2000 ccm gibt es im Rahmen der HeckMo-Bestimmungen nicht.
Meisterschaftsbestimmungen:
Für alle DAM Meisterschaften (außer Kartslalom) wird eine einheitliche Einschreibegebühr erhoben. Sie beträgt bis zum jeweiligen Nennungsschluß € 20,– und bis zum Nachnennschluß 30,– €. Die Wertung erfolgt ab Einschreibung, eine rückwirkende Wertung von bereits gefahrenen Veranstaltungen ist nicht mehr möglich.
Allgemeine Bestimmungen:
1. Die Verantwortung zur Erstellung einer mit dem Aushang übereinstimmenden Ergebnisliste nach den Vorgaben der DAM (siehe Handbuch) in der bekannten Frist liegt wieder ausnahmslos beim Veranstalter. Verstöße gegen diese Verpflichtung ziehen künftig eine empfindliche Strafgebühr nach sich. Die Höhe dieser Strafe kann dem Motorsporthandbuch 2011 entnommen werden.
2. Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder vorkam, daß Veranstalter ihre Versicherungsabrechnungen nur sehr schleppend bezahlten, kann die NAVC Sportabteilung von diesen aktenkundigen Ortsclubs einen erhöhten Versicherungsvorschuß verlangen.
3. Angesprochen wurde auch die Tatsache, daß zur Teilnahme von Jugendlichen im Motorsport das Einverständnis beider Elternteile erforderlich ist. Wie damit in der Praxis am besten umzugehen ist, wird die NAVC Sportabteilung in den nächsten Clubnachrichten veröffentlichen.
4. Der Termin für die Fahrtleiterschulung von Bergveranstaltungen wird bekanntgegeben, sobald die Terminplanung für die RSM abgeschlossen ist. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch der Fahrtleiter bei Rallyeveranstaltungen soll ebenfalls eingerichtet werden.
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